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Steuern & Weiterverkauf

Sind Werkzeuge immer steuerpflichtig?

Updated August 2025

Werkzeuge sind immer steuerpflichtig, es sei denn, Sie verfügen über eine gültige Steuerbefreiung, die nicht mit dem Weiterverkauf zusammenhängt. Die staatlichen Steuerbehörden betrachten alle Artikel, deren Endnutzer Sie sind, wie beispielsweise Lote, als steuerpflichtig.

Zum Weiterverkauf bestimmte Artikel umfassen Fournituren, Metalle und Edelsteine. Diese können steuerfrei sein, wenn Sie über eine aktuelle Wiederverkäufer-Steuerlizenz für den Bundesstaat verfügen, in den Ihre Artikel versendet werden.

Was als Weiterverkauf gilt und was nicht

Für die Steuerbefreiung beim Weiterverkauf berechtigt (mit gültiger Bescheinigung):

  • Fournituren, Ketten und Perlen, die Bestandteil von Schmuck werden, den Sie verkaufen
  • Sterlingsilber, goldgefüllte Materialien und unedle Metalle, die Sie fassen oder verarbeiten
  • Edelsteine und Cabochons, die Sie für den Weiterverkauf in Schmuckstücke einsetzen

Immer steuerpflichtig (Sie sind der Endnutzer):

  • Handwerkzeuge (Zangen, Sägen, Hämmer, Feilen, Fräser, Dorne)
  • Ausrüstung (Brenner, Brennöfen, Motoren, Drehbänke, Walzwerke)
  • Messwerkzeuge (Lupen, Messschieber, Waagen)
  • Werkstattbedarf (Lote, Flussmittel, Beize, Poliermittel)
  • Bücher, Software und Lehrmaterialien

Wann Werkzeuge steuerfrei sein KÖNNEN

Wenn Ihre Steuerbefreiung darauf beruht, dass der Käufer eine steuerbefreite Einrichtung ist, und nicht auf dem Weiterverkauf, können Werkzeuge steuerfrei sein. Dies gilt für:

  • Öffentliche Schulen, Universitäten und akkreditierte Bildungseinrichtungen
  • Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden
  • Gemeinnützige Organisationen gemäß 501(c)(3) und qualifizierte gemeinnützige Organisationen gemäß 501(c)(6)
  • Religiöse Organisationen (in einigen Bundesstaaten)

Wenn Sie in eine dieser Kategorien fallen, verwenden Sie den Assistenten „Steuerbefreiung einreichen“ und wählen Sie „Bildung“, „Bundesregierung“, „Landes- oder Kommunalregierung“, „Gemeinnützig“ oder „Religiös“ (je nachdem, welche Option Ihr Bundesstaat anbietet). Senden Sie eine Kopie Ihres IRS-Feststellungsbescheids oder des Befreiungsschreibens Ihrer Einrichtung an [email protected], damit wir dies überprüfen können.

Häufige Szenarien

Ich bin selbstständiger Schmuckhersteller mit einer Wiederverkaufsbescheinigung. Sind meine Werkzeuge steuerfrei? Nein. Ihre Wiederverkaufsbescheinigung gilt für Metalle und Edelsteine, die in von Ihnen verkauften Schmuckstücken verwendet werden. Werkzeuge sind weiterhin steuerpflichtig.

Ich leite ein Programm für Metallbearbeitung an einer öffentlichen Highschool. Sind Werkzeuge steuerfrei? Wahrscheinlich ja, aufgrund des Steuerbefreiungsstatus Ihrer Schule. Verwenden Sie im Assistenten die Option „Bildung“ oder „Landes-/Kommunalregierung“.

Ich betreibe ein Schmuckherstellungsprogramm gemäß 501(c)(3) für gefährdete Jugendliche. Sind Werkzeuge steuerfrei? Wahrscheinlich ja, aufgrund Ihres gemeinnützigen Status. Verwenden Sie im Assistenten die Option „Gemeinnützig“.

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